Kontoeröffnung
Bevor Sie mit der Beantragung starten, beachten Sie bitte unsere Voraussetzungen für die Kontoeröffnung:
- Das Kleeblatt-Sparkonto kann nur von natürlichen Personen für Zwecke der Geldanlage beantragt werden.
- Sie können das Kleeblatt-Sparkonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto eröffnen (ein Gemeinschaftskonto ist nur als “Oder-Konto“ für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften möglich).
- Sie sind volljährig und handeln im eigenen Namen.
- Ihr ständiger Wohnsitz liegt in Deutschland und Sie sind ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig.
- Sie sind Kontoinhaber(in) eines Girokontos (Gegenkonto/Referenzkonto) bei einer in Deutschland ansässigen Bank.
- Das Kleeblatt-Sparkonto kann auch für Minderjährige (U18) durch den oder die gesetzlichen Vertreter eröffnet werden. In diesem Fall müssen sich sowohl das Kind als auch die gesetzlichen Vertreter legitimeren. Die Legitimation des Kindes erfolgt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anhand der Geburtsurkunde. Bei Vollendung des 16. Lebensjahres des Minderjährigen ist zusätzlich eine erfolgreiche Legitimation durch das PostIdent-Verfahren oder VideoIdent-Verfahren erforderlich. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss dies durch Vorlegen des Sorgerechtsbeschlusses nachgewiesen werden.
Bitte halten Sie für die Beantragung des Kleeblatt-Sparkontos folgende Angaben bzw. Dokumente bereit: - IBAN Ihres Girokontos (Gegenkonto/Referenzkonto)
- 11-stellige Steueridentifikationsnummer
- Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Personalausweis (alternativ kann auch der Reisepass genutzt werden, aber in diesem Fall bitten wir Sie uns eine aktuelle Meldebescheinigung (für EU-Bürger) bzw. eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (beidseitig-für nicht EU-Bürger) mitzusenden)