Erhöhung des Sparerpauschbetrages ab 2023
Gute Nachrichten für Anleger: Erhöhung des Sparerpauschbetrages ab 2023
Nach Beschluss der Bundesregierung wird ab dem 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen erhöht, und zwar für Einzelpersonen von 801 € auf 1.000 €, bei Zusammenveranlagten von 1.602 € auf 2.000 €.
Sie haben aktuell bei uns den Höchstbetrag von 801 € bzw. von 1.602 € bis auf Weiteres erteilt? Dann müssen Sie nichts unternehmen, denn wir passen zum 01.01.2023 die Freistellungsaufträge automatisch auf 1.000 € bzw. 2.000 € an.
Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze? Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.
Selbstverständlich können Sie Ihren Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2023 auch anders aufteilen. Bitte senden Sie uns dazu das entsprechende Formular
ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail zu. Alternativ können Sie das Formular auch über unseren telefonischen Kundenservice unter 0211 86 222 400 anfordern.
Um Ihren Freistellungsbetrag online anzupassen, gehen Sie bitte nach dem 01.01.2023 in Ihrem persönlichen Online-Zugang unter „Einstellungen“ auf den Reiter „Steuerbezogene Daten“ und klicken Sie auf „Steuerfreibetrag ändern“.
Nutzen Sie den höheren Freibetrag im Zusammenhang mit unseren attraktiven Anlagemöglichkeiten. Wir informieren Sie gerne über unsere Sparprodukte.